Wirtschaft

Die Wirtschaft ist der treibende Motor eines jeden Staates. Von der Wirtschaft hängt ab, wie viele Menschen Arbeit haben und somit ihren Lebensstandard unterhalten und durch ihre Abgaben den Staat und Sozialversicherungssysteme stabil halten können. Dies zeigt, dass eine gute Wirtschaftspolitik im erheblichen Maße zum Wohlstand des Staates und dessen Bürger beiträgt.

Unser Wirtschaftskonzept richtet sich nach unsere Theorie des Sozialkapitalismus, als Evolution der Sozialen Marktwirtschaft.

Es beruht auf der Grundlage, dass der Kapitalfluss national kontrolliert werden muß um Schaden vom Bürger abzuwenden. Der Schaden beruht auf der Analyse, dass das Kapital an sich immer nach Profitmaximierung strebt, was sich dann gegen das Gemeinwohl richtet.

Deswegen muss das Gemeinwohl gesondert geschützt werden und darf nicht den Marktgesetzen der Nachfrage und Angebot unterworfen werden.

Somit unterscheidet der Sozialkapitalismus zwischen der

    • Der normalen Wirtschaft und
    • Gemeinnützige Produkte.
    • Wird, wie bisher, durch die freie Marktwirtschaft geregelt.
    • Werden als "Gemeinnützige Produkte"  einer Art Planwirtschaft unterstellt.  

Gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung müssen wir, um wieder international konkurrenzfähig zu werden, Arbeitskosten und Lohnkosten anpassen. Längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub und Feiertage und deutlich geringere Arbeitskosten bzw. Lohnnebenkosten sind unbedingt erforderlich, um erfolgreiche Wirtschaftspolitik machen zu können.  Dazu gehören:  

    • Reduzierung bürokratischer Regelungen im Gewerbebereich
    • bürokratische Hindernisse müssen insbesondere in den neuen Bundesländern überwunden werden. Das Fehlen eines Meisterbriefes darf bei kleinen Betrieben kein Hindernisgrund für eine selbständige Tätigkeit sein. Der Erfolg des Betriebes hängt von der Kundenzufriedenheit ab und nicht direkt von einem Meisterbrief
    • Entmachtung der Gewerkschaftsfunktionäre. Stärkere Möglichkeit der betrieblichen Selbstbestimmung unabhängig von einer Tarifautonomie
    • Abschaffung des Solidaritätszuschlages.
    • Änderung MWSt. Regelung, so sind z.B. pornografische Bücher/Magazine nicht mehr mit 7% zu versehen, sondern mit dem vollem Satz. Die MWSt. Sätze sollten nach unserer Vorstellung für alle gemeinnützigen Artikel den reduzierten Satz von 7%  vorsehen.
    • Eine MWSt. Erhöhung sollte nur mit einem kompletten Systemwechsel stattfinden, dies sollte demnach nur mit einer Gesamtreform des Sozialversicherungswesens (siehe Renten VS und Gesetzliche Krankenversicherung) stattfinden.  Mit unserer Einheitsrente würden wir die MWSt. auf 25% anheben.
    • Neu Regulierung der Börse. Börsenumsatzsteuer lehnen wir ab. Wir wollen jedoch einen gesonderten Index aus Börsenwert und Realwert (BW/RW) mit einem Verbot eines Indexes über 1,5. Dies wird verhindern, dass Aktienblasen sich zu stark aufblähen mit der Gefahr von Börsenzusammenbrüchen.  

Arbeitsmarktpolitik

Auch in diesem Bereich ist nicht nur enormes Einsparungspotential, sondern die Möglichkeit durch grundlegende Änderungen, auch in der Einstellung der Bürger, dafür zu sorgen, dass jede Form der Arbeit besser angesehen wird als Mittel aus Sozialkassen zu beziehen. Die Leistungsabteilungen der Bundesagentur für Arbeit  müssen dieses reflektieren. Die genannten Maßnahmen sollen ein Anreiz für Arbeitsfähige sein, auch Arbeit zu bekommen und anzunehmen. Nur wirklich Hilfsbedürftige dürfen langfristig Leistungen über die Bundesagentur für Arbeit beziehen. Entsprechende Änderungen würden den Kostenapparat der Bundesagentur für Arbeit erheblich senken und zu einer Senkung der Beitragshöhe führen. Den Begriff des HARTZ IV wollen wir ersatzlos streichen. Eine Rückkehr zur Differenzierung zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld scheint zwingend erforderlich, wobei arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger über die Kommunen dem Ordnungsdienst der jeweiligen Kommune zugeteilt werden müssen.

Arbeitsfähige Arbeitslose werden ebenfalls für 4 Stunden täglich dem Ordnungsdienst zur Verfügung gestellt. Dies würde den Kommunen erlauben, gemeinnützige Tätigkeiten effektiv zu organisieren und das kommunale Erscheinungsbild deutlich zu verbessern - bei gleichzeitiger Zuführung vieler Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger einer sinnvollen Arbeit mit Aufstiegschancen. 

  • Siehe oben bezüglich "400, - Jobs".
  • Das Hauptmotto muss heißen:  Jede Arbeit ist besser als keine Arbeit! Jeder, der arbeitet, muss mehr verdienen als jemand, der nicht arbeitet. Der Unterschied zwischen Arbeit und Nicht-Arbeit muss deutlicher spürbar sein.
  • Streichung des Hartz IV Konzepts. Zurückgliederung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld/-Hilfe. Anwartschaft besteht erst bei 5 Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Bis 10 Jahren Beitragszahlung beträgt der maximale Leistungsbezug 12 Monate. Bis 20 Jahren, 24 Monate Leistungsbezug und danach 36 Monate Leistungsbezug. Arbeitslosengeldbeiträge werden halbiert und nur noch vom Arbeitnehmer gezahlt. Arbeitslosengeld II wird nur noch über die Kommunen gezahlt als Sozialhilfe.   
  • Begrüßung des "1 Euro Jobs" für Sozialhilfeempfänger. Gemeinnützige Arbeit muss angenommen werden. Ausnahme eine Erziehungsberechtigte bis zum Schulalter des jüngsten Kindes.    
  • Möglichkeit der privaten Vermittlung von Arbeitslosen vom 1. Tag der Arbeitslosenmeldung an und die Förderung privater Arbeitslosenvermittler durch Prämienzahlungen durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Unterstützung von Existenzgründern auch ohne eine Vorlaufzeit als Arbeitsloser
  • Förderung des Niedriglohnbereiches
  • Abschaffung des Gesetztes der "Scheinselbständigkeit". Dieser Begriff alleine ist diskriminierend. Jede Form der freiwillig gewählten Selbständigkeit muss unterstützt werden, da sie unsere Arbeitsplätze von morgen sichern.
  • Mindestgröße des Betriebes für die Schaffung eines Betriebsrates sind 20 Mitarbeiter. Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetztes, Anpassung des Mitbestimmungsrechts in Unternehmen mit der Möglichkeit, dass die Geschäftsführung ohne Betriebsratzustimmung entscheiden darf, wenn Betrieb sich im  "gestörtem wirtschaftlichem Verhältnis befindet". 
  • Lockerung des Kündigungsschutzes. Kündigungsschutz erst ab 20 Vollzeitmitarbeitern
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 80%.
  • Möglichkeit der von Gewerkschaften unabhängigen Beschlussnahme, wenn Betriebsrat und Geschäftsführung dieses beschließen
  • Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Mütter, Väter und pflegende Angehörige